FAQ
Wo findet die Betreuung statt?
Die Betreuung findet direkt in der Grundschule Ihres Kindes statt. Wir integrieren unsere Betreuung in den Räumlichkeiten der örtlichen Schule und arbeiten direkt mit der jeweiligen Schule eng zusammen.
Wie lange kann mein Kind in die Betreuung?
Unsere Betreuung ist in drei verschiedene Module gegliedert.
| Modul | Zeit | Kosten |
|---|---|---|
| Modul1 | 07:30 – 13:00 | 22 € / Monat |
| Modul2 | 07:30 – 14:30 | 37 € / Monat |
| Modul3 | 0730 – 16:00 | 55 € / Monat |
Bekommt mein Kind Mittagessen in der Betreuung?
Ab Modul 2 kann ihr Kind ein Mittagessen bestellen. Unser Caterer Big Eavens (http://www.bigeavens.de)
liefert frisches, leckeres Essen für die Kinder. Die Bestellung läuft bequem über unser mobiles Elternportal. Dessen Zugang erhalten Sie nach Aufnahme Ihres Kindes.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
Sie können Ihr Kind Jederzeit anmelden. Während des laufenden Schuljahres setzen wir Ihr Kind auf eine Warteliste. Falls spontan Plätze zu Verfügung stehen, können wir Ihnen so einen schnellen Betreuungsplatz anbieten. Die regulären Betreuungsanmeldungen finden zu den jeweiligen Schuljahreswechseln statt (01. August eines Jahres).
Bekommt mein Kind garantiert einen Platz bei Anmeldung?
Wir versuchen jedem Kind einen Platz zu ermöglichen. Allerdings gibt es in der Regel mehr Betreuungsanfragen, als wir Plätze zu Verfügung stellen können. Eltern mit gültiger Arbeitgeberbescheinigung werden priorisiert. Desto mehr ein Bedarf nachgewiesen werden kann, desto wahrscheinlicher ist die Aufnahme Ihres Kindes.
Wann kann ich kündigen?
Kündigungen können bequem über unseren Kundenbereich ausgesprochen werden.
(1) Der Vertrag kann 2 Monate im Voraus zum Ende eines Schulhalbjahres (30.11. oder 31.5.) gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
(2) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Musikschule liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:1. die Entgelte nach § 4 und § 5 wiederholt nicht vertragsgemäß entrichtet wurden2. das betreute Kind das Betreuungsangebot nachhaltig stört oder beeinträchtigt und Ermahnungen und ein Gespräch mit den Eltern ohne Erfolg geblieben sind3. das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften- und Betreuungspersonal und den Eltern nachhaltig gestört ist
(3) Kündigt die Musikschule, so besteht kein Anspruch mehr auf Betreuung. Im Falle einer Kündigung endet die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgeltes gemäß § 4 und § 5 mit dem Ablauf des Monats, in dem der Vertrag beendet worden ist.
Welche Angebote bietet mir die Betreuung?
Neben der regulären Betreuungszeit bieten wir viele verschiedene wechselnde AGs an wie Tischtennis, musikalische Angebote (Gitarre, Kornett, Klavier) sowie Hausaufgabenbetreuung und Förderprojekte.